Wie sich das BA mit dem Kutschen-Durchfahrtsverbot „vergaloppierte“

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Wie bewertet das Bezirksamt Mitte den Beschluss vom Verwaltungsgericht Berlin – VG 11 L 160.18 – zum Durchfahrtsverbot von Gespannfuhrwerken auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor?

2. Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde begründet mit einer „erheblich gesteigerten Gefahrenlage für Fußgänger“: Von 2012 bis 2017 kam es laut der Begründung des Gerichts lediglich zu 14 registrierten Unfällen, wovon lediglich zwei mit Beteiligung der Gespannfuhrwerke waren. Wie beurteilt das Bezirksamt diese Zahlen, und waren diese vorab bekannt?

3. Laut der Mitteilung des Bezirksamts vom 05.04.2018 wird die Straßenverkehrsbehörde unverzüglich den Rückbau und die Wiederherstellung des ursprünglichen Beschilderungszustands veranlassen. Wann ist der Rückbau geplant?

4. Wie hoch lassen sich die Kosten der Neu-Beschilderung und der anschließenden Wiederherstellung mit den ursprünglichen Schildern beziffern?

5. Plant das Bezirksamt Berufung einzulegen? Falls ja, wie wird oder könnte diese begründet sein?

6. In welchen Abständen werden die Pferde am Pariser Platz durch Veterinäre des Ordnungsamts kontrolliert, und wie werden Verstöße gegen die Berliner Leitlinien und geltendes Tierschutzrecht geahndet?

7. Wie viele solcher Verstöße gab es seit 2012?

 

Die Antwort des Bezirksamtes