Verkehrsberuhigte Zonen beruhigen
In einigen Straßen im Bezirk Mitte reicht die Ausweisung als „verkehrsberuhigter Bereich“ oder Tempo 30 Zone nicht aus, damit dort die tatsächlich die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten wird.
Das Bezirksamt wird daher ersucht in Tempo 30 Zonen zusätzlich zum Verkehrszeichen 274.1 analoge Markierungen auf der Straße vornehmen zu lassen um die die Anordnung der Höchstgeschwindigkeit für die Verkehrsteilnehmer deutlich zu machen.
Das Bezirksamt wird zudem ersucht zu prüfen, in welchen verkehrsberuhigten Zonen sowie Straßen mit Tempo 30 im Bezirk Mitte weitere - auch bauliche - Maßnahmen zur tatsächlichen Reduzierung der Geschwindigkeit zu ergreifen sind. Dafür ist, falls notwendig, die Polizei einzubeziehen.
Dabei soll auch evaluiert werden, ob der Einbau sogenannter „Berliner Kissen“ in der Realität eine positive Wirkung zur Geschwindigkeitsbeachtung nach sich zieht.
Das Bezirksamt wird zudem ersucht für die Verkehrsberuhigten Zonen – besonders diese, in denen keine weiteren Maßnahmen seitens des Bezirkes möglich sind – verstärkte Polizeikontrollen zu erbitten.