Verbundpflegestellen
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Auf welcher Grundlage wird den Verbundpflegestellen in Mitte die Betreuung von Kindern über 3 Jahre zukünftig verwehrt, nachdem diese 30 Jahre erfolgreiche Betreuungsarbeit geleistet haben und auch in der AV – KTPF die Betreuung der Ü3- Jährigen sogar explizit unter Punkt I.2 Berücksichtigung findet?
2. Welche von der AV – KTPF abweichenden pädagogischen Kompetenzen sind für die Betreuung von Kindern über 3 Jahren notwendig?
3. Inwiefern ist der Wunsch der Eltern bei dieser Entscheidung berücksichtigt worden?