Verbundpflegestellen

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Auf welcher Grundlage wird den Verbundpflegestellen in Mitte die Betreuung von Kindern über 3 Jahre zukünftig verwehrt, nachdem diese 30 Jahre erfolgreiche Betreuungsarbeit geleistet haben und auch in der AV – KTPF die Betreuung der Ü3- Jährigen sogar explizit unter Punkt I.2 Berücksichtigung findet?

2. Welche von der AV – KTPF abweichenden pädagogischen Kompetenzen sind für die Betreuung von Kindern über 3 Jahren notwendig?

3. Inwiefern ist der Wunsch der Eltern bei dieser Entscheidung berücksichtigt worden?

Die Antwort des Bezirksamtes