Unsere Arbeit in der BVV Mitte von Berlin
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist auf der Ebene der Berliner Bezirke die Volksvertretung. Sie wird alle fünf Jahre neu gewählt, die Wahlperiode ist an die Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses gekoppelt.
Die BVV ist nach der Berliner Verfassung Teil der Berliner Verwaltung und ein „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“ (Artikel 72). Sie wählt das Bezirksamt und kontrolliert dessen Verwaltungshandeln, hat somit eine verwaltungsinterne Funktion, während das Bezirksamt den Bezirk nach außen vertritt. Sie beschließt zudem den bezirklichen Haushalt, der jedoch noch der Zustimmung des Abgeordnetenhauses bedarf. Die weitere Aufgabe der BVV ist es, Verwaltungshandeln anzuregen. Hierzu kann sie Ersuchen und Empfehlungen an das Bezirksamt richten.
Die Bezirksverordneten (Mitglieder der BVV) sind ehrenamtlich tätig. Die Sitzungen der BVV sind grundsätzlich öffentlich. Sie können also an diesen Sitzungen teilnehmen und sich selbst ein Bild von der kommunalpolitischen Arbeit Ihrer gewählten Vertreterinnen und Vertreter machen. Lediglich Angelegenheiten, in denen Vertraulichkeit vorgeschrieben ist, werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Die BVV tagt im BVV-Saal im Rathaus Mitte. Sie setzt für ihre Arbeit Ausschüsse ein, denen neben Bezirksverordneten auch Bürgerdeputierte angehören können, die auf fraktionellen Vorschlag von der BVV gewählt werden.
Bei der Kommunalwahl am 18.09.2016 erzielten die Freien Demokraten ein Ergebnis von 6,0 Prozent der Stimmen. Die FDP ist daher nun mit drei Mandatsträgern in Fraktionsstärke in der BVV von Berlin-Mitte vertreten.
Insgesamt sind sieben Parteien in der aktuellen BVV vertreten. Die 55 Sitze teilen sich wie folgt auf: Grüne (12), SPD (16), Die Linke (10), CDU (7), afd (5), FDP (3), Piraten (2).