Umgang mit Falschparker*innen in Mitte

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Wie viele Fälle von Falschparken wurden im Bezirk Mitte bisher im Jahr 2019 gemeldet und/oder erfasst? Bitte sofern möglich je Monat und Kommunikationsmedium (Ordnungsamt Online, AOD, E-Mail, Telefon) für die Meldung an das Ordnungsamt aufschlüsseln. Sind bei den erfassten/gemeldeten Verstößen gegen die Parkordnung signifikante Häufungen der geographischen Lage, der Uhrzeit, des Wochentages oder der Tatbestände erkennbar?

2. Wie viele Fälle von Falschparken wurden in Mitte bisher im Jahr 2019 geahndet? Bitte sofern möglich nach Monaten aufschlüsseln.

3. Wie viele Fahrzeuge wurden im Jahr 2019 auf Anordnung des AOD in Mitte umgesetzt? Bitte sofern möglich nach Monaten aufschlüsseln

4. Erfasst das Bezirksamt/der AOD für Falschparken den Tatbestand, der konkret vorlag?

5. Werden Verstöße gegen die Parkordnung nachträglich geahndet, wenn diese bspw. per Ordnungsamt Online gemeldet werden jedoch zum Zeitpunkt der Überprüfung durch den AOD/die Polizei vor Ort nicht mehr bestehen?

6. Werden im Rahmen der Kontrollen zur Schulwegsicherung und -überwachung durch den AOD auch die umliegenden Kreuzungsbereiche kontrolliert, um mögliches Falschparken bspw. auf Sperrflächen zu ermitteln und zu ahnden?

7. Wie definiert das Bezirksamt eine Gefährdungssituation im Rahmen des Falschparken? Wie wird in diesem Kontext der Ermessensspielraum zur Lageeinschätzung durch Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes definiert?

8. Welche Leitlinien befolgen die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes, sofern eine Gefährdungssituation im Rahmen des Falschparken festgestellt wurde? Welche Maßnahmen werden dann überreicher Weise ergriffen?

9. Sieht das Bezirksamt Verbesserungspotential in der Formulierung dieser Leitlinien, um einerseits den Mitarbeiter*innen und andererseits den Bürger*innen einen eindeutigeren Handlungsrahmen vorzugeben?

10. Welche der folgenden Tatbestände erachtet das Bezirksamt als Gefährdungssituation?

a. Parken auf Geh- und Radwegen

b. Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen

c. Parken im Bereich von scharfen Kurven

d. Parken auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor

e. Parken im Halteverbot bzw. im eingeschränkten Halteverbot

f. Parken bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen

g. Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen

h. beim Parken an Engstellen kommt es zusätzlich zur Behinderung von Rettungsfahrzeugen

i. Parken vor Feuerwehrzufahrten

j. beim Parken vor Feuerwehrzufahrten kam es zusätzlich zu einer Behinderung

k. Parken auf Sperrflächen l. Parken im verkehrsberuhigtem Bereich

m. Parken in zweiter Reihe

n. in einer Pannenbucht unberechtigt parken

o. Parken auf einem Schwerbehinderten Parkplatz

11. Wurden in den Jahren 2018 und 2019 Verfahren vor dem Verwaltungsgericht behandelt, die eine Verhältnismäßigkeitsprüfung von Maßnahmen gegen Falschparken zum Gegenstand hatten? Wenn ja, Bitte um Angabe der Anzahl der Verfahren und in wie vielen Verfahren die getroffenen Maßnahmen abschließend als unverhältnismäßig eingestuft wurden?

12. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob in den vergangenen Jahren jemals Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes belangt oder gerügt wurden, weil Ihnen nachgewiesen wurde unverhältnismäßige Maßnahmen zur Ahndung von Falschparken ergriffen zu haben? Ist dies überhaupt möglich?

13. In wie vielen Fällen wurden in den 2018 und 2019 arbeits- bzw. dienstrechtliche Maßnahmen geprüft, weil Dienstkräfte im Zuge der Verkehrsüberwachung

a. fehlerhaft gehandelt oder

b. eine Handlung fehlerhaft unterlassen haben?

14. In wie vielen, der in 12. dargestellten, Fälle wurden

a. tatsächlich arbeits- bzw. dienstrechtliche Sanktionen festgesetzt und

b. Regressverfahren gegen Dienstkräfte durchgeführt.

15. Welche Leitlinien zur Ahndung befolgen die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes, sofern wiederholtes Falschparken durch den selben Fahrzeughalter oder die selbe Fahrzeughalterin festgestellt wird? Welche Merkmale müssen erfüllt sein, um wiederholtes Falschparken als solches festzustellen und entsprechend zu ahnden?

Die Antwort des Bezirksamtes