Straßenumbenennungen im Afrikanischen Viertel
Ich frage das Bezirksamt:
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Aus welchen Gründen ist eine Bestätigung eines eingereichten Widerspruchs gegen eine Straße- numbenennung durch die Widersprechenden innerhalb einer drei-Woche-Frist notwendig?
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Darf das Bezirksamt selbst die Höhe von Gebühren für den Widerspruchsbescheid bestimmen und anhand welche Richtlinien erfolgt die Gebührenfestsetzung.
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Zu welchem Zeitpunkt werden die Gebühren festgesetzt sein, und wann werden die Gebührenbe- scheide versandt?