Straßenumbenennungen im Afrikanischen Viertel

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Aus welchen Gründen ist eine Bestätigung eines eingereichten Widerspruchs gegen eine Straße- numbenennung durch die Widersprechenden innerhalb einer drei-Woche-Frist notwendig?

  2. Darf das Bezirksamt selbst die Höhe von Gebühren für den Widerspruchsbescheid bestimmen und anhand welche Richtlinien erfolgt die Gebührenfestsetzung.

  3. Zu welchem Zeitpunkt werden die Gebühren festgesetzt sein, und wann werden die Gebührenbe- scheide versandt?

Die Antwort des Bezirksamtes