Sachstand Habersaathstraße und Zukunft der Unterbringung von Obdachlosen
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Handelt es sich bei Unterbringung obdachloser Menschen in der Habersaathstraße 40 bis 48 um eine Beschlagnahmung oder hat das Bezirksamt eine vertragliche Übereinkunft mit dem Eigentümer getroffen?
2. Wie kam es nach der Besetzung des Hauses zu der schnellen Einigung zwischen dem Bezirk und dem Eigentümer und konnte sich der Bezirksbürgermeister mit seinen Bezirksamtskolleg:innen (am Wochenende) abstimmen?
3. Welche nutzungsbezogenen Konditionen wurden für welche Dauer mit dem Eigentümer vereinbart? (Miete oder Unterbringung nach Tagessätzen?)
4. Arbeitet das Bezirksamt an einer alternativen und dauerhaften Unterbringung der ehemals obdachlosen Personen?
5. Sind alle Personen beim Sozialamt als Obdachlos vorstellig geworden, oder handelt es sich auch um wohnungslose Personen aus anderen Einrichtungen?