Neubau in der Brunnenstraße 27

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Gab es während der Errichtung des Neubaus in der Brunnenstraße 27 Beschwerden von Anwohner*innen und Wohneigentümer*innen im direkten Umfeld beispielsweise aus der Rheinsberger Straße?

  2. Wenn ja, welcher Art waren die Beschwerden und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Beschwerden nachzugehen?

  3. Haben sich die Beschwerden bezüglich Schäden an umliegenden Gebäuden durch die Neuerrichtung des Gebäudes in der Brunnenstraße 27 als berechtigt erwiesen? 

Die Antwort des Bezirksamtes