Home-Sharing

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Inwiefern differenziert das Bezirksamt die zu vermeidende gewerbliche Vermietung von nicht privatgenutzten vollständigen Wohnungen (sog. Ferienwohnungen) und die private Untervermietung einzelner Zimmer sowie die Vermietung der kompletten eigenen Wohnung bei Abwesenheit der primären NutzerInnen (sog. Home-Sharing)?

  2. Falls bisher nicht differenziert wird: Plant das Bezirksamt aufgrund nicht eindeutiger juristischer Vorgaben durch das Landesgesetz oder deren Ausführungsvorschriften,eigene juristische Auslegungen zur Differenzierung vorzunehmen?

  3. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass durch Home-Sharing kein Wohnraum dem Markt entzogen wird und dadurch die Mietpreise negativ beeinflusst werden? Wie begründet das Bezirksamt seinen Standpunkt?

  4. Sollte dies der Fall sein: Setzt sich das Bezirksamt dafür ein, dass EinwohnerInnen in Mitte die Zuverdienstmöglichkeiten durch Home-Sharing weiterhin ermöglicht werden? (Diese sind gerade für Studierende, aber auch ältere EinwohnerInnen oft notwendig, um die Wohnung in Mitte überhaupthalten zu können).

  5. Hält das Bezirksamt die Regelungen mit Obergrenzen (wie etwa in Hamburg) für sinnvoll, um zwischen Home-Sharing und Ferienwohnungen zu differenzieren (entweder weniger als 50 Prozent der eigenen Wohnfläche oder weniger als 50 Prozent des Jahres darf kurzzeitig untervermietet werden) bzw. wendet diese bereits an?

  6. Setzt das Bezirksamt das Zweckentfremdungsverbot auch für die etwas 7.500 Ferienwohnungen der landeseigenen Wohnungsbaugenossenschaften um? 

  7. Wie viele Wohnungen von welcher Gesamtzahl an Ferienwohnungen wurden
    in Mitte durch das Zweckentfremdungsverbot dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt?

  8. Was hat die Zurückführung und Ahndung der Ferienwohnungen bisher gekostet, aufgeteilt in Sach- und Personalkosten?

  9. Ist bekannt, ob das Verbot private MieterInnen oder private EIgentümerInnen in finanziell prekäre Situationen gebracht hat? 

  10.  

Die Antwort des Bezirksamtes