Bezirks-Straßen: Sanierungsbedarf aufstellen
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis Ende Dezember 2017 eine Bestandsaufnahme zum Sanierungsbedarf in den Nebenstraßen im Bezirk sowohl für die Gehwege als auch für die Fahrbahnen zu erstellen. Im Anschluss soll eine Sanierungsplanung inklusive einer Priorisierung für die jetzige Wahlperiode veröffentlicht werden. Spätestens bis zum August 2021 sollen alle Sanierungen vorgenommen bzw. ersatzweise ein Zeitpunkt genannt worden sein, zu dem die Beendigung der jeweiligen Maßnahme geplant ist. Die Anwohner*innen sind einzubinden und ausreichend zu informieren.