Barrierefreie Dokumente: Schulung für Mitarbeiter*innen

Das Bezirksamt verschickt Bescheide für Blinde und Sehbehinderte per Post. Die so verschickten Schreiben können von blinden oder sehbehinderten Empfänger*innen nicht ohne fremde Hilfe gelesen werden. Dieser Umstand widerspricht den Grundsätzen gelebter Inklusion, denen sich auch das Bezirksamt Mitte verpflichtet hat. Ursache hierfür ist, dass selbst in den Fällen in denen erkannt wird, dass die Bürgerin oder der Bürger blind oder sehbehindert ist, die handelnden Mitarbeiter*innen des Bezirksamt keine Kenntnis und/oder Befähigung haben, Dokumente zu erstellen, die von blinden oder sehbehinderten Bürger*innen inhaltlich selbständig aufgenommen werden können. Diese Fähigkeit sollte jedoch in ausreichendem Umfang auch im Bezirksamt Mitte verfügbar sein. Deshalb wird das Bezirksamt ersucht, seine Mitarbeiter*innen für den Themenbereich „barrierefreie Dokumente“ bzw. „barrierefreie Bescheide“ zu sensibilisieren. Es sind in allen Bereichen des Bezirksamtes ausreichend Mitarbeiter*innen zu befähigen, barrierefreie Dokumente und Bescheide zu erstellen. Auf Wunsch der Bürger*in – oder wenn bekannt ist, dass die Bürger*in blind oder sehbehindert ist – sind sämtliche Dokumente und/oder Bescheide in Ergänzung barrierefrei in der Art auszustellen, dass sie vom „Screen Reader“ vorgelesen werden können.

FDP - Barrierefreie Dokumente: Schulung für Mitarbeiter*innen