Auflagen für Versammlungen
Wir fragen das Bezirksamt:
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Erteilt das Bezirksamt für im Bezirk stattfindende Veranstaltungen / Versammlungen generelle Auflagen?
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Wen erachtet das Bezirksamt grundsätzlich als Verantwortlichen für die Bereitstellung und Nutzbarkeit mobiler Sanitäreinrichtungen während Versammlungen?
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Welche Auflagen erteilt das Bezirksamt den Veranstaltenden in Bezug auf Sanitäreinrichtungen zur Wahrung der öffentlichen Ordnung, insbesondere im Hinblick auf die Anwohnenden, im unmittelbaren Umfeld einer Versammlung?
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Welche Maßnahmen trifft das Bezirksamt zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im unmittelbaren Umfeld von Versammlungen?
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Welche Bußgelder bzw. Strafen verhängt das Bezirksamt den Veranstaltungen bei Verstößen gegen Auflagen?
Große Anfrage – Auflagen für Versammlungen