Auflagen für Versammlungen

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Erteilt das Bezirksamt für im Bezirk stattfindende Veranstaltungen / Versammlungen generelle Auflagen?

  2. Wen erachtet das Bezirksamt grundsätzlich als Verantwortlichen für die Bereitstellung und Nutzbarkeit mobiler Sanitäreinrichtungen während Versammlungen?

  3. Welche Auflagen erteilt das Bezirksamt den Veranstaltenden in Bezug auf Sanitäreinrichtungen zur Wahrung der öffentlichen Ordnung, insbesondere im Hinblick auf die Anwohnenden, im unmittelbaren Umfeld einer Versammlung?

  4. Welche Maßnahmen trifft das Bezirksamt zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im unmittelbaren Umfeld von Versammlungen?

  5. Welche Bußgelder bzw. Strafen verhängt das Bezirksamt den Veranstaltungen bei Verstößen gegen Auflagen?

Große Anfrage – Auflagen für Versammlungen